Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Immobilienbewertung — Tirol

Gut vorbereitet zum Gutachten

Welche Dokumente werden für Ihr Immobiliengutachten benötigt?

Die richtige Unterlagenbasis erleichtert die Prüfung und macht die Bewertung nachvollziehbar. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt von Objektart und Bewertungsanlass ab.

Für die erste Anfrage benötigen Sie noch keine vollständige Dokumentensammlung. Fehlende Unterlagen und Beschaffungsmöglichkeiten werden persönlich besprochen.

Für die erste Kontaktaufnahme

Zum Start helfen bereits wenige Angaben:

  • Adresse oder Lage der Immobilie
  • Objektart und ungefähre Größe
  • Bewertungsanlass und gewünschter Verwendungszweck
  • Bekannte Fristen
  • Kurzer Hinweis, welche Unterlagen bereits vorhanden sind

Typische Grundunterlagen

  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Lageplan, Kataster- oder Vermessungsunterlagen
  • Einreich-, Bestands- oder Ausführungspläne
  • Baubescheide, Benützungsbewilligungen und sonstige behördliche Bescheide
  • Flächenaufstellungen und Nutzflächenangaben
  • Energieausweis, soweit vorhanden und relevant
  • Fotos, Baubeschreibung und Angaben zu Sanierungen

Bei Wohnungseigentum und Nutzwertfragen

  • Wohnungseigentumsvertrag
  • Nutzwertgutachten oder Parifizierung
  • Pläne der Wohnung, Zubehörflächen und allgemeinen Teile
  • Betriebskosten- und Rücklageninformationen, soweit bewertungsrelevant
  • Beschlüsse oder Unterlagen zu größeren Sanierungen

Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten

  • Miet- und Pachtverträge samt Nachträgen
  • Mietzins-, Betriebskosten- und Leerstandsübersichten
  • Informationen zu Befristungen, Kündigungsrechten oder Indexierungen
  • Flächen- und Nutzungskonzepte
  • Relevante Dienstbarkeiten, Baurechte oder sonstige Rechte und Lasten

Wenn Unterlagen fehlen

Fehlende Dokumente bedeuten nicht automatisch, dass Sie vor der Anfrage selbst alle Behördenwege erledigen müssen. Zuerst wird geklärt, welche Unterlage für den konkreten Auftrag tatsächlich erforderlich ist.

Anschließend wird abgestimmt, ob Sie das Dokument beistellen, eine Vollmacht sinnvoll ist oder eine andere nachvollziehbare Informationsquelle verwendet werden kann.

So übermitteln Sie Dokumente

Digitale Unterlagen sollten möglichst gut lesbar und vollständig sein. Mehrseitige Bescheide oder Verträge bitte zusammenhängend übermitteln. Sensible Dokumente werden nur im für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umfang verwendet.

Die konkrete Art der Übermittlung wird nach der Anfrage direkt mit Ihnen abgestimmt.

Unsicher, welche Unterlagen relevant sind?

Schildern Sie Objekt und Bewertungsanlass. Sie erhalten eine auf Ihren Auftrag abgestimmte Unterlagenliste.