Faire Aufteilung
Der Wert macht Unterschiede zwischen mehreren Vermögenswerten und Zuwendungen nachvollziehbar.
Schenkung und Übergabe
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, trifft eine langfristige Entscheidung. Eine unabhängige Bewertung zeigt den Wert zum vereinbarten Stichtag und schafft eine gemeinsame Tatsachengrundlage für Familie, Notariat, Rechts- und Steuerberatung.


Österreichische Rahmenbedingungen
In Österreich gibt es derzeit keine Schenkungssteuer. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken fällt grundsätzlich dennoch Grunderwerbsteuer an. Wohnrecht, Fruchtgenuss, Pflegeverpflichtungen oder übernommene Schulden können die Übergabe und die Bewertungsfrage beeinflussen.
Die Vertragsgestaltung und steuerliche Einordnung übernehmen Notariat, Rechts- oder Steuerberatung. Das Gutachten von Thomas Grasl liefert dazu den nachvollziehbaren Immobilienwert.
Offizielle Information: oesterreich.gv.at – Schenkung

Vor der Bewertung
Neben Grundbuch, Plänen und Bauunterlagen sind Entwürfe des Übergabe- oder Schenkungsvertrags wichtig. Besonders Wohnrechte, Fruchtgenuss, Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie sonstige Leistungen müssen für die konkrete Bewertungsaufgabe bekannt sein.
Typische Ziele
Der Wert macht Unterschiede zwischen mehreren Vermögenswerten und Zuwendungen nachvollziehbar.
Vorbehaltene oder eingeräumte Rechte können den Wert der übertragenen Position verändern.
Ein Gutachten hält Bewertungsstichtag, Befund und Herleitung transparent fest.
Persönlich begleitet
Thomas Grasl stimmt Bewertungszweck und Umfang vorab mit Ihnen ab und erstellt das Gutachten persönlich.
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