Restnutzungsdauergutachten

Die tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar beurteilen.

Bei vermieteten Gebäuden wird steuerlich grundsätzlich ein AfA-Satz von 1,5 Prozent und damit eine Nutzungsdauer von rund 66,7 Jahren angenommen. Soll eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, ist diese regelmäßig durch ein schlüssiges Gutachten nachzuweisen.

Offizielle Information: BMF – Absetzung für Abnutzung

Thomas Grasl erstellt Gutachten zur Restnutzungsdauer
Beurteilung des technischen Bauzustands einer Immobilie

Befund vor Ergebnis

Der konkrete Bauzustand ist entscheidend.

Ein taugliches Gutachten muss den technischen Bauzustand untersuchen und den Zusammenhang zwischen Befund, Bauteilen und angesetzter Restnutzungsdauer nachvollziehbar herstellen. Baujahr oder Alter allein beweisen keine kürzere Nutzungsdauer.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann erst nach Sichtung der Unterlagen und – regelmäßig – nach einer Besichtigung beurteilt werden.

Prüfung von Bauunterlagen für ein Restnutzungsdauergutachten

Unterlagen

Was für die Prüfung benötigt wird.

Wichtig sind Baujahr, Pläne, Baubeschreibung, Angaben zu Umbauten und Sanierungen, dokumentierte Schäden, bisherige Instandhaltung sowie steuerlicher Bewertungsstichtag und vorhandene AfA-Unterlagen. Die steuerliche Verwendung stimmen Sie bitte vorab mit Ihrer Steuerberatung ab.

Einflussfaktoren

Was die Restnutzungsdauer prägt

01

Konstruktion

Tragwerk, Bauweise und langlebige Bauteile bilden die technische Ausgangslage.

02

Erhaltungszustand

Schäden, Abnutzung und Instandhaltungsrückstände müssen konkret festgestellt werden.

03

Sanierungen

Erneuerungen können Zustand und verbleibende Nutzungsdauer wesentlich beeinflussen.

Wichtiger Hinweis

Kein pauschales Steuerversprechen.

Eine kürzere Restnutzungsdauer muss sich aus dem konkreten Befund ergeben. Das Gutachten ist ein Beweismittel; die steuerliche Anerkennung entscheidet die Abgabenbehörde. Bitte beziehen Sie Ihre Steuerberatung ein.

Jetzt anfragen