Konstruktion
Tragwerk, Bauweise und langlebige Bauteile bilden die technische Ausgangslage.
Restnutzungsdauergutachten
Bei vermieteten Gebäuden wird steuerlich grundsätzlich ein AfA-Satz von 1,5 Prozent und damit eine Nutzungsdauer von rund 66,7 Jahren angenommen. Soll eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, ist diese regelmäßig durch ein schlüssiges Gutachten nachzuweisen.
Offizielle Information: BMF – Absetzung für Abnutzung


Befund vor Ergebnis
Ein taugliches Gutachten muss den technischen Bauzustand untersuchen und den Zusammenhang zwischen Befund, Bauteilen und angesetzter Restnutzungsdauer nachvollziehbar herstellen. Baujahr oder Alter allein beweisen keine kürzere Nutzungsdauer.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann erst nach Sichtung der Unterlagen und – regelmäßig – nach einer Besichtigung beurteilt werden.

Unterlagen
Wichtig sind Baujahr, Pläne, Baubeschreibung, Angaben zu Umbauten und Sanierungen, dokumentierte Schäden, bisherige Instandhaltung sowie steuerlicher Bewertungsstichtag und vorhandene AfA-Unterlagen. Die steuerliche Verwendung stimmen Sie bitte vorab mit Ihrer Steuerberatung ab.
Einflussfaktoren
Tragwerk, Bauweise und langlebige Bauteile bilden die technische Ausgangslage.
Schäden, Abnutzung und Instandhaltungsrückstände müssen konkret festgestellt werden.
Erneuerungen können Zustand und verbleibende Nutzungsdauer wesentlich beeinflussen.
Wichtiger Hinweis
Eine kürzere Restnutzungsdauer muss sich aus dem konkreten Befund ergeben. Das Gutachten ist ein Beweismittel; die steuerliche Anerkennung entscheidet die Abgabenbehörde. Bitte beziehen Sie Ihre Steuerberatung ein.
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